Palästina ist nun einmal rechtmäßig die Gebietskörperschaft, in der Hebron und damit die Patriarchengräber liegen. Daran ändert auch das Hebron-Abkommen mit seinen Bestimmungen über die faktische Verwaltungshoheit nichts. Zweifellos ist es angesichts dieser Regelungen ein auch provokativ gemeinter politischer Akt, wenn ein Antrag auf Aufnahme dieser Monumente in die Liste des Weltkulturerbes seitens Palästinas erfolgt. Die UNESCO hat die Gräber damit aber nicht zum palästinensischen (und erst recht nicht zum nicht-israelischen) Kulturerbe erklärt, wie die USA und Israel suggerieren wollen. Sondern zum WELTkulturerbe. Gerade weil Israel die Patriarchengräber (mit bestem Recht!) als elementaren Teil seines eigenen Kulturerbes ansieht, kann es recht besehen nur begrüßen und sich freuen, wenn dies nun als so bedeutsam anerkannt wird, ein Teil des globalen Erbes der Menschheit zu sein. Wenn dieses Erbe damit unter besonderem internationalen Schutz steht, egal, zu welchem Staat es heute gehört oder einmal gehören wird. Die Welterbeliste zu nationalisieren heißt ihren Sinn völlig zu verfehlen. Aber wo und solange Menschen das Sagen haben, denen Kultur nur im abgrenzenden Sinne zur kleinlichen Versicherung der offenbar schwachen eigenen Identität dient (siehe auch „Leitkultur“ …), fehlt natürlich jedes Verständnis für das, was mit Weltkultur und Welterbe gemeint ist. Kleingeister, an denen nur ihr Mangel an Kultur groß ist.